Mindestdämmwerte erreichen, Fördergelder erhalten

Unsere energetischen Dachsanierungen planen und dimensionieren wir entsprechend den geforderten Mindestdämmwerten vom Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen; diese sind Teil der „Energiestrategie 2050“ zur Umsetzung der Energiewende in der Schweiz.

  • Das Erreichen der Mindestdämmwerte berechtigt Sie – in Kantonen mit Einzelbauteil-Förderung – einen Antrag für Fördergelder zu stellen. Dabei muss der so genannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) ≤ 0,20 W/m2K betragen und um mindestens 0,07 W/m2K verbessert worden sein.
  • Sind die Förderbedingungen erfüllt – je nach Kanton verschieden – erhalten Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die Fördergelder, etwa 5 bis 10 % der Gesamtsumme.
  • Nur auf die Wärmedämmung im Dach bezogen, ist der Anteil der Fördergelder in der Regel höher: weit über 50 %.
  • In Kantonen ohne Einzelbauteil-Förderung – zum Beispiel im Kanton Bern – müssen neben der Dachsanierung weitere Energiespar-Massnahmen ausgeführt werden – an Fenstern, Fassade oder Kellerdecke; mit diesem Gesamtpaket können Sie dann Fördergelder erhalten.


Auf zur Energiewende und zu Ihrem Fördergeld!

  • In unserer Erstberatung informieren wir Sie über die konkreten Anforderungen in Ihrem Kanton.
  • Bei Förderberechtigung kommt es zum einen auf die Grösse der zu sanierenden Fläche an, zum anderen auf den Förderbetrag: Förderbeträge unter 10.000 SFR sind relativ einfach zu beantragen; Beträge darüber setzen einen GEAK-Plus-Bericht voraus, den ein zertifizierter Energieberater erstellt, was zum Grossteil auch gefördert wird.
  • Wenn Sie uns mit Ihrer energetischen Dachsanierung beauftragen, können wir den Antrag auf Fördergeld für Sie stellen: vorausgesetzt, es handelt sich um kleinere Sanierungsflächen unter etwa 200 m2 oder wenn Ihr GEAK-Plus-Bericht bereits vorliegt oder geplant ist. Alle Informationen, die wir benötigen, fragen wir mit einem Online-Fragebogen ab, den Sie in weniger als 15 Minuten ausfüllen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten stellen wir das Abschlussgesuch, damit Sie die Fördergelder erhalten; die Gutschrift wird Ihnen als Eigentümer direkt überwiesen.


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Mindestdämmwerte vom Gebäudeprogramm

Unsere energetischen Dachsanierungen planen und dimensionieren wir entsprechend den geforderten Mindestdämmwerten vom Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen; diese sind Teil der „Energiestrategie 2050“ zur Umsetzung der Energiewende in der Schweiz.

  • Das Erreichen der Mindestdämmwerte berechtigt Sie – in Kantonen mit Einzelbauteil-Förderung – einen Antrag für Fördergelder zu stellen. Dabei muss der so genannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) ≤ 0,20 W/m2K betragen und um mindestens 0,07 W/m2K verbessert worden sein.
  • Sind die Förderbedingungen erfüllt – je nach Kanton verschieden – erhalten Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die Fördergelder, etwa 5 bis 10 % der Gesamtsumme.
  • Nur auf die Wärmedämmung im Dach bezogen, ist der Anteil der Fördergelder in der Regel höher: weit über 50 %.
  • In Kantonen ohne Einzelbauteil-Förderung – zum Beispiel im Kanton Bern – müssen neben der Dachsanierung weitere Energiespar-Massnahmen ausgeführt werden – an Fenstern, Fassade oder Kellerdecke; mit diesem Gesamtpaket können Sie dann Fördergelder erhalten.
Fordergelder erhalten

Auf zur Energiewende und zu Ihrem Fördergeld!

  • In unserer Erstberatung informieren wir Sie über die konkreten Anforderungen in Ihrem Kanton.
  • Bei Förderberechtigung kommt es zum einen auf die Grösse der zu sanierenden Fläche an, zum anderen auf den Förderbetrag: Förderbeträge unter 10.000 SFR sind relativ einfach zu beantragen; Beträge darüber setzen einen GEAK-Plus-Bericht voraus, den ein zertifizierter Energieberater erstellt, was zum Grossteil auch gefördert wird.
  • Wenn Sie uns mit Ihrer energetischen Dachsanierung beauftragen, können wir den Antrag auf Fördergeld für Sie stellen: vorausgesetzt, es handelt sich um kleinere Sanierungsflächen unter etwa 200 m2 oder wenn Ihr GEAK-Plus-Bericht bereits vorliegt oder geplant ist. Alle Informationen, die wir benötigen, fragen wir mit einem Online-Fragebogen ab, den Sie in weniger als 15 Minuten ausfüllen.
  • Nach Abschluss der Arbeiten stellen wir das Abschlussgesuch, damit Sie die Fördergelder erhalten; die Gutschrift wird Ihnen als Eigentümer direkt überwiesen.

Unser Beratungstipp

Wir beraten Sie zu allen Sanierungsfragen rund ums Dach. Für eine klassische Energieberatung vermitteln wir Ihnen gerne einen Energieberater aus unserem Netzwerk.

Bruno Habisreutinger

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